Plattfuß beim Winterreifen – zahlt die Versicherung?

Plattfuß beim Winterreifen – zahlt die Versicherung?

Jul 15, 2022

Seit November 2010 ist die Neuregelung zur Winterreifenpflicht in Kraft. Autofahrer sollten sich rechtzeitig auf winterliche Wettverhältnisse einstellen und für eine passende Bereifung ihres Fahrezuges sorgen. Als Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen kann man sich an der O-O Regelung (Oktober bis Ostern) orientieren. Natürlich sollte man den Nutzungszeitraum von Winterreifen auch immer von der jeweiligen Wettersituation seiner Region abhängig machen. 

Was passiert aber, wenn die Winterreifen platt sind? Zahlt die Versicherung oder hat der Autobesitzer das Nachsehen? 

Über die Kfz-Versicherung haben Sie nur bedingt Versicherungsschutz. Sofern Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben und Ihre Reifen durch Vandalismus zerstört wurden – also durch das mutwillige Zerstören Dritter – wird dieser Schaden von der Versicherung getragen. Auch bei Diebstahl haben Sie die Chance, den Schaden von der Versicherung erstattet zu bekommen, sofern Sie Vollkasko versichert sind – aber nur, wenn sich die gestohlenen Reifen auch am Fahrzeug befanden. Diebstahl aus der Garage zählt nicht dazu. In allen anderen Schadensfällen wird die Kfz-Versicherung Ihren Schaden nicht übernehmen. 

Es gibt jedoch spezielle Reifenversicherungen. Sie werden von den meisten Reifenfachbetrieben, Autohäusern und freien Werkstätten angeboten und können direkt beim Kauf der neuen Winterreifen mit abgeschlossen werden. Die Kosten für eine solche Versicherung sind gering. Sie kann Sie jedoch im Schadenfall vor hohen Kosten schützen. 

Welche Schäden sind durch eine Reifenversicherung abgedeckt? 

Eine Reifenversicherung deckt alle Schäden am Reifen ab, die durch das Einfahren von Gegenständen entstehen. Ein typisches Beispiel ist das Einfahren von Nägeln oder Schrauben. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch das Anfahren von Reifen, zum Beispiel an der Bordsteinkante. Außerdem deckt eine Reifenversicherung alle Schäden durch Vandalismus ab.  

Auch Diebstahl der Reifen ist mitversichert. Es ist durchaus überlegenswert eine Reifenversicherung beim Kauf der neuen Winterreifen mit abzuschließen. Laut der Pannenstatistik des ADAC liegen Reifenpannen auf dem zweiten Platz. Jedoch sollten Sie sich genau über den Leistungsumfang bei der Vergütung im Schadenfall informieren. 

Die meisten der angebotenen Reifenversicherung übernehmen die angefallenen Schadenkosten nur mit Abschlägen. Die Höhe der Abschläge hängt vom Zustand des Reifenprofils ab. Es werden aber auch wenige Reifenversicherungen angeboten, die auf die Vergütung mit Abschlägen verzichten.

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